Die Schadenverhütungsuntersuchung (SVU) sieht in Paragraph 6. (6.1.1.) den Nachweis einer Untersuchung der Ruderanlage vom Fabrikanten oder Lieferanten vor (Anlage).
Mit einem gültigen SVU Nachweis wird den Vorschriften der gesetzlichen Inspektion, die alle drei Jahre zu erfolgen hat, entsprochen.
Am 1. April 2007 ist eine Änderung der RheinSchUO in Kraft getreten. In § 6.09 (Anlage) wird eine regelmässige Prüfung der Steuereinrichtungen mindestens alle drei Jahre durch einen Sachkundigen vorgeschrieben. Diese Prüfung fand bislang im Rahmen der amtlichen Untersuchung statt und wurde von der Schiffsuntersuchungskommission vorgenommen.
Aufgrund dieser neuen Bestimmung wurden von der IVR gemeinsam mit den Fabrikanten/Lieferanten einheitliche Kriterien für diese Prüfung festgelegt, um die Untersuchungen auf einem vergleichbaren Niveau zu gewährleisten. Zu diesem Zweck wurde eine Checkliste erstellt, die die Kriterien für die Untersuchung der Steuereinrichtung festlegt. Die Erfüllung dieser Kriterien wird von der IVR mittels eines Zertifikates attestiert.
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