150 Jahre Mannheimer Akte
Der diesjährige IVR-Kongress fand unter Auspizien der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR), die in diesem Jahr das 150 jährige Jubiläum der Mannheimer Akte feiert, in Straßburg statt.In einem Workshop, der diesem Thema gewidmet wurde, betonte der amtierende Präsident der ZKR, Achim Wehrmann, die Bedeutung dieses Übereinkommens für die Entwicklung der Rheinschifffahrt. Die Mannheimer Akte bildet die Rechtsgrundlage der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR), deren Mitgliedstaaten Belgien, Deutschland, Frankreich, die Niederlande und die Schweiz sind. Sie hat die Freiheit der Schifffahrt auf dem Rhein und seinen Ausflüssen von Basel bis ins offene Meer eingeführt. Die Mannheimer Akte fungiert darüber hinaus als Rahmenregelwerk auf dessen Basis die ZKR Verordnungen zur Gewährleistung der Sicherheit der Rheinschifffahrt erlässt. Einige dieser Regelwerke stellen die Basis für (pan-)europäische Regelwerke dar, die gemeinsam mit oder unter dem Dach anderer internationaler Institutionen weiterentwickelt werden.
Norbert Plancher, Vertreter des französischen Versicherungssektors, übernimmt in den kommenden zwei Jahren den Vorsitz
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